
LPH 8 - OBJEKTÜBERWACHUNG
In dieser zeitintensiven Leistungsphase, in der die Planung in die Realität umgesetzt wird, überwachen wir die Realisierung insbesondere auf Übereinstimmung mit dem freigegebenen Plansatz, der Leistungsbeschreibung und den einschlägigen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wir wirken mit bei der Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmen, haben den Terminplan im Blick und prüfen und bewerten gegebenenfalls die Notwendigkeit von geänderten oder zusätzlichen Leistungen auf deren preisliche Angemessenheit. Den Bauablauf dokumentieren und begleiten wir bis hin zur Funktionsprüfung. Als Voraussetzung für die Rechnungsprüfung in rechnerischer und sachlicher Hinsicht erstellen wir gemeinsam mit den ausführenden Firmen ein Aufmaß. Die Abnahme bzw. das Abnahmeprotokoll bereiten wir auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation vor, erfassen eventuelle Mängel und erteilen eine Abnahmeempfehlung. Zu unseren Tätigkeiten gehören ebenfalls die Prüfung der Revisionsunterlagen, das Überwachen die Beseitigung der Mängel und das Auflisten Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
Zu den besonderen Leistungen zählen u.a. Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen, Werksabnahmen, das Erstellen von Rechnungsbelegen für die ausführenden Unternehmen (z.B. Aufmaß) und das Fortschreiben von Ausführungsplänen bis zum Bestand.
