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Bundesförderung von Energieberatung (BAFA)

Sie sind ein KMU, dann profitieren Sie u.a. von einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Energieberatung DIN V 18599. Eine qualifizierte Beratung soll ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Wer ist antragsberechtigt?

Vereinfacht dargestellt sind antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe,

  • die weniger als 250 Personen beschäftigen,

  • deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro bzw. die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet,

  • aus der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel) und des sonstigen Dienst-leistungsgewerbes sowie freiberuflich Tätige,

  • mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland,

  • die De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von 200.000 Euro im laufenden und den vorausgegangenen 2 Steuerjahren nicht überschritten haben.

Ob ein Unternehmen, auf Grund seiner Unternehmensstruktur (Verflechtungen zu anderen Unternehmen), als KMU Anerkennung findet, kann schematisch nur eingeschränkt bestimmt werden und bedarf im Einzelfall einer genaueren Überprüfung.

Detaillierte Informationen zur Definition von KMU finden Sie u.a. hier.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Energieberatung ist im Wesentlichen dann förderfähig, wenn diese

  • eine von der BAFA zugelassene Energieberaterin / ein zugelassener Energieberater durchführt,

  • hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral ist,

  • die Ergebnisse in Form eines nachvollziehbaren Abschlussberichts dokumentiert.

Wann und wie muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind durch das Unternehmen vor Maßnahmenbeginn, also vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zwischen Unternehmen und Energieberater im Online-Portal der BAFA zu stellen. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge abgearbeitet und in Form eines schriftlichen Zuwendungsbescheides mit Benennung der Förderhöhe genehmigt. 

Mit der Zusendung des Bewilligungsbescheids beginnt eine 12-monatige Frist, in der die beantragte Energieberatung beendet und der Abschlussbericht übergeben sein muss.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen der Verwendungsnachweis und alle im Zuwendungsbescheid geforderten Unterlagen und Formulare vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Nach Prüfung und vorbehaltlich der Einhaltung des maximalen Gesamtumfangs der De-minimis-Beihilfen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

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